Wettbewerbsausschreibung für das
Internationale Filmfestival des nichtkommerziellen Films
Goldene Diana
Ein Organisationsteam des Filmclub Völkermarkt organisiert unter dem Patronat des VÖFA*) und der UNICA**) jedes Jahr einen themenfreien internationalen Filmwettbewerb (inklusive eines Minutencup – Bewerbes) des nichtkommerziellen Films.
*)VÖFA = Verband österreichischer Filmautoren.
**) UNICA = UNION INTERNATIONALE DU CINÉMA, MEMBRE DU C.I.C.T. AUPRÈS DE L'UNESCO.
1. a.)
Veranstaltungsort:
Tourismusinformationszentrum Klopeiner See
Festsaal Südkärnten
Schulstraße 10 / Seelach
9122 St. Kanzian am Klopeiner See
Telefon: +43 (0)4239 22 22-0
Fax.: +43 (0)4239 30 65
E-Mail: klopeinersee@aon.at
1. b.)
Veranstaltungszeitraum:
Das Festival wird stets im Zeitraum „letzte Augustwoche“, und hier jeweils von Montag bis Freitag abgehalten.
Den genauen Veranstaltungszeitpunkt entnehmen Sie bitte unserer Internetseite, die Sie über folgende Internetadressen erreichen können:
http://www.golden-diana.com
2.)
Einsende- bzw. Meldeschluss ist der 01. August, das ist drei Wochen vor Beginn des Festivals. Später eingelangte Filme werden postalisch nicht mehr angenommen ! Filmmeldebogen und Wettbewerbsfilme bitte getrennt und termingerecht einreichen.
3.)
Am Wettbewerb können ausnahmslos Amateurfilme im Format „Mini-DV“, „Video VHS“ und „Video S-VHS“, vertont oder unvertont, Schwarz/Weiß oder Farbe (PAL-System), teilnehmen. Jeder Autor kann mit zwei Filmen teilnehmen.
Die Länge eines Filmes sollte 20 Minuten (Minuten-Cup 1 Minute) nicht überschreiten.
Sollte ein Film länger als 20 Minuten dauern, entscheidet die Vorjury über eine Weitergabe in den Hauptbewerb.
4.)
Die eingelangten Filme werden durch eine Vorjury bewertet. Nach der Vorjurierung werden die qualifizierten Filme in der entsprechenden Kategorie für den Hauptbewerb gemeldet.
5.)
Die dem Hauptbewerb übermittelten Filme werden dann in der Festivalwoche und am oben angeführten Veranstaltungsort öffentlich vorgeführt sowie durch eine offiziell ausgewählte internationale Jury bewertet. Die mit einem *) versehenen qualifizierten Filme werden nur bei Anwesenheit des Autors am Vorführabend gezeigt bzw. bewertet. Dadurch hat der Autor die Möglichkeit, dass sein Film in die Wertung kommt.
6.)
Folgende Preise in den einzelnen Kategorien werden vergeben:
für die
|
BEMERKENSWERTE REGIE |
BEMERKENSWERTE KAMERA |
BEMERKENSWERTES DREHBUCH |
|||
|
BEMERKENSWERTER SCHNITT |
BEMERKENSWERTE DOKUMENTATION |
BEMERKENSWERTES SCHAUSPIEL |
sowie einen Sonderpreis für den
HUMORVOLLSTEN FILM
für den
BESTEN KÄRNTNER FILM
und einen Preis für den MINUTENCUP.
Die Jury behält sich das Recht vor, je nach Teilnahme von Filmen, Preise zu streichen bzw. weitere zu vergeben.
7.)
Die "Große Schlussveranstaltung" findet am Freitag der Festivalwoche um 20:00 Uhr in den Räumen des oben angeführten Veranstaltungsortes statt.
8.)
Die Nenngebühr sowie der Rückportobeitrag beträgt pro Film € 15,-- bzw. US-$ 20,-- und ist mit der Filmsendung auf das nachstehend angeführte Bankkonto des ORGA - Komitees zu überweisen:
Konto. Nr. 400-506175
bei der BKS Bank AG
A-9020 Klagenfurt
Clearing Nr., BLZ 17000
IBAN: AT131700000400506175
BIC: BFKKAT2K XXX
IBAN = International Bank Account Number
BIC = Bank Identifier Code
oder durch Beigabe des Nenngeldes mit dem Film einzusenden.
Filme ohne bezahlte Nenngebühr scheiden in der Vorjury aus.
9.)
Die Melde- bzw. Versandanschrift lautet:
Internationales Festival des nichtkommerziellen Film
Goldene Diana
p/a Paul Kraiger
Buchhalm 42
A-9141 Eberndorf
AUSTRIA / EUROPE
9. a.)
Aus zolltechnischen Gründen bitten wir bei Auslandsfilmen um folgende Angaben:
„AMATEURFILM – BELICHTET, OHNE HANDELSWERT“
10.)
Der Veranstalter verpflichtet sich zur größten Sorgfalt in der Behandlung der Filme; eine Haftung für Beschädigung oder Verlust ist jedoch ausgeschlossen. Weiters erhält jeder Teilnehmer eine Broschüre über diverse Vorführtermine sowie eine Urkunde.
11.)
Bei fremdsprachiger Fassung wird nach Möglichkeit um eine kurze Inhaltsangabe in deutscher oder englischer Sprache gebeten.
12.)
Mit der Filmmeldung werden vom Einsender die Teilnahmebedingungen anerkannt und der Autor bestätigt, dass er alleiniger Rechtsinhaber des eingesandten Videos ist. Für Urheberrechtsverletzungen trägt er die alleinige Verantwortung.
13.)
Die Filme werden binnen 2 Wochen nach Beendigung des Wettbewerbes den Autoren zurückgesandt.
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Allgemeine Teilnahmebedingungen - Deutsche Version |
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