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Allgemeine Teilnahmebedingungen - Deutsche Version

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Wettbewerbsausschreibung für das

Internationale Filmfestival des nichtkommerziellen Films

Goldene Diana

 

 

 

Ein Organisationsteam des Filmclub Völkermarkt organisiert unter dem Patronat des VÖFA*) und der UNICA**) jedes Jahr einen themenfreien internationalen Filmwettbewerb (inklusive eines Minutencup – Bewerbes) des nichtkommerziellen Films.

 

*)VÖFA = Verband österreichischer Filmautoren.

**) UNICA = UNION INTERNATIONALE DU CINÉMA, MEMBRE DU C.I.C.T. AUPRÈS DE L'UNESCO.

 

1. a.)

Veranstaltungsort:

 

 

Tourismusinformationszentrum Klopeiner See

Festsaal Südkärnten

Schulstraße 10 / Seelach

9122 St. Kanzian am Klopeiner See

Telefon: +43 (0)4239 22 22-0

Fax.: +43 (0)4239 30 65

 

E-Mail: klopeinersee@aon.at

http://www.klopeinersee.com

 

 

 

1. b.)

Veranstaltungszeitraum:

 

 

Das Festival wird stets im Zeitraum „letzte Augustwoche“, und hier jeweils von Montag bis Freitag abgehalten.

 

 

Den genauen Veranstaltungszeitpunkt entnehmen Sie bitte unserer Internetseite, die Sie über folgende Internetadressen erreichen können:

 

 

http://www.golden-diana.com

 

 

2.)

Einsende- bzw. Meldeschluss ist der 01. August, das ist  drei Wochen vor Beginn des Festivals. Später eingelangte Filme werden postalisch nicht mehr angenommen ! Filmmeldebogen und Wettbewerbsfilme bitte getrennt und termingerecht einreichen.

 

 

3.)

Am Wettbewerb können ausnahmslos Amateurfilme im Format „Mini-DV“, „Video VHS“ und „Video S-VHS“, vertont oder unvertont, Schwarz/Weiß oder Farbe (PAL-System), teilnehmen. Jeder Autor kann mit zwei Filmen teilnehmen.

 

 

Die Länge eines Filmes sollte 20 Minuten (Minuten-Cup 1 Minute) nicht überschreiten.

 

 

Sollte ein Film länger als 20 Minuten dauern, entscheidet die Vorjury über eine Weitergabe in den Hauptbewerb.

 

 

4.)

Die eingelangten Filme werden durch eine Vorjury bewertet. Nach der Vorjurierung werden die qualifizierten Filme in der entsprechenden Kategorie für den Hauptbewerb gemeldet.

 

 

5.)

Die dem Hauptbewerb übermittelten Filme werden dann in der Festivalwoche und am oben angeführten Veranstaltungsort öffentlich vorgeführt sowie durch eine offiziell ausgewählte internationale Jury bewertet. Die mit einem *) versehenen qualifizierten Filme werden nur bei Anwesenheit des Autors am Vorführabend gezeigt bzw. bewertet. Dadurch hat der Autor die Möglichkeit, dass sein Film in die Wertung kommt.

 

 

6.)

Folgende Preise in den einzelnen Kategorien werden vergeben:

für die

 

BEMERKENSWERTE REGIE

BEMERKENSWERTE KAMERA

BEMERKENSWERTES DREHBUCH

BEMERKENSWERTER SCHNITT

BEMERKENSWERTE DOKUMENTATION

BEMERKENSWERTES SCHAUSPIEL

 

 

sowie einen Sonderpreis für den

HUMORVOLLSTEN FILM

für den

BESTEN KÄRNTNER FILM

und einen Preis für den MINUTENCUP.

 

 

Die Jury behält sich das Recht vor, je nach Teilnahme von Filmen, Preise zu streichen bzw. weitere zu vergeben.

 

 

7.)

Die "Große Schlussveranstaltung" findet am Freitag der Festivalwoche um 20:00 Uhr in den Räumen des oben angeführten Veranstaltungsortes statt.

 

 

8.)

Die Nenngebühr sowie der Rückportobeitrag beträgt pro Film € 15,-- bzw. US-$ 20,-- und ist mit der Filmsendung auf das nachstehend angeführte Bankkonto des ORGA - Komitees zu überweisen:

 

 

Konto. Nr. 400-506175

bei der BKS Bank AG

A-9020 Klagenfurt

Clearing Nr., BLZ 17000

IBAN: AT131700000400506175

BIC: BFKKAT2K XXX

IBAN = International Bank Account Number

BIC = Bank Identifier Code

 

 

 

oder durch Beigabe des Nenngeldes mit dem Film einzusenden.

 

 

Filme ohne bezahlte Nenngebühr scheiden in der Vorjury aus.

 

 

9.)

Die Melde- bzw. Versandanschrift lautet:

 

 

Internationales Festival des nichtkommerziellen Film

Goldene Diana

p/a Paul Kraiger

Buchhalm 42

A-9141 Eberndorf

AUSTRIA / EUROPE

 

 

9. a.)

Aus zolltechnischen Gründen bitten wir bei Auslandsfilmen um folgende Angaben:

 

„AMATEURFILM – BELICHTET, OHNE HANDELSWERT“

 

10.)

Der Veranstalter verpflichtet sich zur größten Sorgfalt in der Behandlung der Filme; eine Haftung für Beschädigung oder Verlust ist jedoch ausgeschlossen. Weiters erhält jeder Teilnehmer eine Broschüre über diverse Vorführtermine sowie eine Urkunde.

 

 

11.)

Bei fremdsprachiger Fassung wird nach Möglichkeit um eine kurze Inhaltsangabe in deutscher oder englischer Sprache gebeten.

 

 

12.)

Mit der Filmmeldung werden vom Einsender die Teilnahmebedingungen anerkannt und der  Autor bestätigt, dass er alleiniger Rechtsinhaber des eingesandten Videos ist. Für Urheberrechtsverletzungen trägt er die alleinige Verantwortung.

 

 

13.)

Die Filme werden binnen 2 Wochen nach Beendigung des Wettbewerbes den Autoren zurückgesandt.

 

 


 

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